Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften

Dokumente für die 1. Stipendienrate

Zu Beginn des Auslandssemesters müssen einige Dokumente (digital) eingereicht werden, damit der erste Teil der Erasmusförderung ausgezahlt werden kann.

 

Einzureichende Dokumente für die 1. Stipendien-rate (ca. 2/3 der Gesamtfördersumme):

  • die Confirmation of Registration (jeweils benötigte Version verfügbar zum Download auf der Seite von HU International). Diese müsst Ihr an der Gastuniversität unterschreiben lassen.
  • das Learning Agreement. Dieses wird ab dem WS 21/22 online erstellt. Hinweise zum Anfertigen des OLA (Online Learning Agreement) sind dem Hinweisblatt zu entnehmen.
  • Mit den Fachkoordinator:innen der Partnerhochschule stimmt Ihr das Learning Agreement ab. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Eine erste Fassung ist zwei bis drei Wochen nach Studienbeginn von der Partneruni, der:dem Student:in sowie der Erasmus-Koordinatorin des ISW, Frau Dr. Matthes, im Erasmus Dashboard abzuzeichnen. Das heruntergeladene pdf-Dokument wird an die Erasmus-Outgoings Beauftragte der HU, Frau Cornelia Marx, geschickt.

 

Bitte reicht die gesammelten Unterlagen spätestens drei Wochen nach Studienbeginn als Scan per E-Mail bei Frau Cornelia Marx (cornelia.marx@hu-berlin.de) ein. Die Auszahlung der Stipendienrate wird erst nach Eingang o.g. Unterlagen veranlasst. Unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen führen zu einer Nichtauszahlung des Stipendiums.

 

Alle Dokumente sind hier zum Download zu finden.

Außerdem bietet das Merkblatt für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen eine Orientierungshilfe beim Ausfüllen des Learning Agreements.