Die Frauenbeauftragte des Instituts für Sozialwissenschaften
Die Frauenbeauftragte setzt sich für die Gleichstellung von Frauen in Studium, Lehre, Forschung, Service und Verwaltung ein.
- Sie begleitet Personal- und Einstellungsangelegenheiten des Instituts mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen in allen Beschäftigungsgruppen
- Sie informiert über Frauenförderungsprogramme im Bereich Wissenschaft und Forschung und koordiniert die Vergabe der dezentralen Frauenfördermittel des Instituts
- Sie setzt sich für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein
- Sie steht als Ansprechpartnerin in Fällen von Diskriminierung von Frauen zur Verfügung
- Sie engagiert sich für die stetige Weiterentwicklung und Umsetzung des Gleichstellungskonzepts des Instituts
Die Frauenbeauftragte des Instituts für Sozialwissenschaften ist Marleen Hascher, Stellvertreterin N. N.
Sprechstunde nach Vereinbarung per E-Mail: frauenbeauftragte.sowi@hu-berlin.de
News
Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache an der HU
Im Dezember 2019 hat die Universitätsleitung einen Leitfaden für eine geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Sprache an der HU beschlossen. Der vorliegende Sprachleitfaden bietet anwendungsorientierte Hinweise, wie Kommunikation im universitären Alltag geschlechtergerecht und inklusiv gestaltet werden kann.
Eine Pdf-Version des Sprachleitfadens steht auf der Website der zentralen Frauenbeauftragten zum Download bereit: https://frauenbeauftragte.hu-berlin.de/de/informationen/geschlechtergerechte-sprache
Information für Studierende
Sind Sie die/der Erste an der Uni? firstgen (first generation students) bietet Ihnen als Student*in mit einem nicht-akademischen Hintergrund ein Mentoring und Empowerment an.
Das Programm ist offen für alle Geschlechter.
Alle Informationen zum Programm finden sich auf der Webseite der zentralen Frauenbeauftragten: https://frauenbeauftragte.hu-berlin.de/de/foerderung/studentinnen/firstgen
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Frauenfördermittel des Instituts für Sozialwissenschaften:
Entsprechend den
Frauenförderrichtlinien der Humboldt-Universität, §9 (3)
stellt das Institut für Sozialwissenschaften einen Teil seines jährlichen Haushaltes für die Förderung von Frauen zur Verfügung.
Über die Ziele sowie das Verfahren zur Vergabe der Frauenfördermittel informieret die
Hinweise zur Antragsstellung geben die
Anträge auf Frauenfördermittel können laufend gestellt werden. Es werden nur Sachmittel gefördert, deren Verausgabung nachträglich nachgewiesen werden kann. Das zu fördernde Ereignis muss nach dem Datum der Antragstellung liegen.
Die nächste Deadline zur Vergabe der Frauenfördermittel wird im Sommer 2022 erfolgen.
Interessentinnen reichen Ihre Bewerbung bitte sowohl SCHRIFTLICH als auch in ELEKTRONISCHER FORM (in einer PDF-Datei; Betreffzeile "Bewerbung Frauenfördermittel 2022") bei der dezentralen Frauenbeauftragten des Instituts ein:
Die Frauenbeauftragte des Instituts für Sozialwissenschaften & ihre Stellvertreterin
Postanschrift:
Postfach im Raum 314a |
* Entsprechend des Gleichstellungskonzepts des Instituts stellt das Sternchen symbolisch alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten dar. Damit sollen auch Menschen angesprochen werden, die sich nicht innerhalb der gesellschaftlich-hegemonialen Zweigeschlechtlichkeit wiederfinden. Das Institut erkennt an, dass Geschlecht kein binäres System ist, in dem nur die Pole »männlich« und »weiblich« existieren.