Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften

Programmkosten und Finanzierung

Programmkosten

GeT MA ist ein gebührenfinanzierter Studiengang. Die Studiengebühren für das akademische Programm betragen 10.000,00 € und werden in zwei Tranchen während des ersten Studienjahres an der METU erhoben. Im 3. und 4. Semester müssen Semesterbeiträge von etwa 315,00 € an der Humboldt-Universität zu Berlin entrichtet werden.

Für die Lebenshaltungskosten müssen die Studierenden selbst aufkommen.

Die Studiengebühren werden wie folgt dazu verwendet, die Kosten des Programms zu decken:

Lehre

ca 50%
Personal ca 25%
Ausstattung ca 15%
Reisekosten ca 5%

Zusätzlich müssen im 3. und 4. Semester die Semesterbeiträge von etwa 315,00 € an der Humboldt-Universität zu Berlin entrichtet werden. Der Semesterbeitrag beinhaltet neben Verwaltungskosten (ca. 115,00 €) auch ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr für sechs Monate (ca. 200,00 €).

Finanzierung

Das GeT MA Programm kann wenige internationale Studierende mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) fördern. Es können maximal 20% der besten Studierenden gefördert werden, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Zusätzlich gibt es eine kleine Zahl von Stipendien zur Reduzierung der Studiengebühren für besonders exzellente Studierende aller Nationalitäten

Für die nicht-deutschen Studierenden des neuen GeT MA Jahrgangs 2024-2026 stehen für den ersten Teil des Programms in Ankara (12 Monate) insgesamt fünf DAAD-Stipendien zur Verfügung. Drei Stipendien für Studierende aus der Türkei und zwei Stipendien für internationale Studierende aus Drittländern. Die Stipendien werden vom DAAD mit Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) finanziert. Sie umfassen ein monatliches Stipendium in Höhe von 725,00 € zur Deckung der Lebenshaltungskosten und einen Zuschuss zu den Studiengebühren an der METU in Höhe von 2.500,00 €. Studierende, die sich für ein Stipendium interessieren, sollten dies in ihrem Bewerbungsbogen angeben.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird während des Bewerbungsprozesses getroffen. Die Bewerber:innen werden über die Entscheidung informiert, wenn sie die Bestätigung für einen Studienplatz erhalten.

Bitte beachten Sie: Da nur wenige Studierende des GeT MA Studiengangs von Seiten des Programms gefördert werden können, raten wir allen Bewerber:innen, sich frühzeitig um alternative Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zu bemühen.

Für Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, besteht die Möglichkeit Auslandsförderung ("Auslands-BAFöG") zu beantragen. Neben Lebensunterhaltskosten können Zuschläge für Reisekosten oder Studiengebühren bis zu 4.600,00 € beantragt werden.

Es gibt eine große Anzahl von Stiftungen, die Studierende finanziell fördern. Die bekanntesten darunter sind die politischen Stiftungen. Darüber hinaus gibt es weitere Förder-und Finanzierungsoptionen, die von Banken, Gewerkschaften oder Einzelpersonen angeboten werden.

Jede Stiftung sucht seine Stipendiat:innen nach bestimmten Kriterien aus. So kann es zum Beispiel auch der Fall sein, dass sich die Studierenden nicht selbst für ein Stipendium bewerben können, sondern von einer anderen Person vorgeschlagen werden müssen. Die meisten Stiftungen bieten ein spezielles wissenschaftliches Begleitprogramm an.

Folgende Homepages sind bei der Suche nach Fördermöglichkeiten hilfreich:


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Unter den Linden 6
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