Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 
Auf dieser Seite sind Antworten auf häufig gestellte Fragen an das Studienbüro zu finden. Die Links und Informationen werden regelmäßig aktualisiert, falls es bei einzelnen Fragen jedoch noch Unklarheiten geben sollte, kontaktiert das Studienbüroteam, per E-Mail oder zu den Sprechzeiten. Gemeinsam finden wir eine Antwort zu Euren Fragen.
 
Themenblöcke:
 
 

 

Bewerbung
 
  • Bis wann muss ich mich für einen Bachelor/Master bewerben? 
Für die verschiedenen Studiengänge gibt es unterschiedliche Fristen. Die offiziellen Bewerbungsfristen für das jeweilige Verfahren sind auf den Seiten der HU zum Bewerbungsverfahren zu finden.
      
 
  • "Ich möchte mich für ein Masterstudium der Sozialwissenschaften an der Humboldt Universität bewerben, welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen? 
Die Zulassungsmodalitäten für den Masterstudiengang Sozialwissenschaften sind auf der Seite des Masterstudiengangs zu finden.
 
 
  • Muss ich für die Aufnahme in meinem Bachelorstudium Soziologie und Politik studiert haben? 
Das Bachelorstudium muss aus den Fächern Sozialwissenschaften, Soziologie oder Politikwissenschaft oder einem verwandten Fach bestanden haben. Das bedeutet konkret, dass mindestens 60 Leistungspunkte in Sozialwissenschaften (also Soziologie oder Politikwissenschaft) vorliegen müssen. Davon müssen mindestens 15 Leistungspunkte in Theorien (davon 5 LP in Überblicksveranstaltungen) und 15 Leistungspunkte in Methoden der empirischen Sozialforschung vorliegen. Sollte der Abschluss nicht in Sozialwissenschaften, sondern nur in Soziologie oder Politikwissenschaft vorliegen, müssen mindestens 10 Leistungspunkte in dem jeweils anderen Fach vorliegen. Zum Beispiel müssen Politikwissenschaftler*innen mindestens 10 LP in Soziologie nachweisen können.
Es empfiehlt sich bei uneindeutigen Veranstaltungs- oder Modultiteln (z.B. Soziologische und/oder Politische Theorie) die im Bewerbungsportal gegebene Option, Veranstaltungspläne, Modulbeschreibungen o.ä. beizulegen, zu nutzen.
 
 
  • Kann ich, wenn ich die Zugangsvoraussetzungen mit meinem Studienabschluss nicht erfülle, zusätzliche Kurse besuchen und diese Leistungen bei der Bewerbung geltend machen?
Ja, zusätzlich erworbene Leistungen (Leistungsnachweise o.ä.), die nicht auf dem Transcript stehen, können der Bewerbung beigelegt werden.
 
 
  • Wird ein Motivationsschreiben verlangt?
Nein, weder für die Bewerbung zum Bachelor, noch für die Bewerbung zum Master Sozialwissenschaften wird ein Motivationsschreiben verlangt.
 
 
  • Wie funktioniert in den Sozialwissenschaften an der HU die Bewerbung zum höheren Fachsemester?
Bewerbungen zum höheren Fachsemester sind möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 25 anrechenbare LP nachgewiesen werden können. Die Bewerbungsfristen sind dieselben wie zum ersten Fachsemester. Es werden aber nur die Plätze wieder vergeben, die im jeweiligen Fachsemester frei geworden sind (Auffüllprinzip). Auf Basis der eingereichten Leistungsübersicht des vorherigen Studiums erfolgt eine Einstufung in das jeweilige Fachsemester (z.B. 25 anrechenbare LP = 2. Fachsemester, ca. 50 LP = 3. FS usw.). Wenn es sich um einen Wechsel des Studienortes (und nicht des Studienganges) handelt (d.h. der bisherige Studiengang an der vorigen Uni auch "Sozialwissenschaften" hieß), kann die Einstufung nur in das fortlaufende Semester erfolgen (also eine Rückstufung ist nicht möglich).
Bei Bewerbungen zum höheren FS im Masterstudiengang wird genauso geprüft, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten: Mit der Einstufung erfolgt noch keine Anerkennung der Leistungen. Wenn eine Immatrikulation erfolgt ist, muss die offizielle Anerkennung nachgeholt werden (siehe "Anerkennung anderweitig erbrachter Studienleistungen"). 
 
 
Vereinbarkeit von Studium und Leben
 
  • Werden individuelle (Mehr-)Belastungen (z.B. Behinderung, chronische Krankheit, Betreuungsaufgaben, psychischer Stress,...) im Studium berücksichtigt? Was ist ein Nachteilsausgleich?
 
An der HU gibt es den sogenannten "Nachteilsausgleich". Dieser soll auf individuelle Belastungen im bzw. neben dem Studium Rücksicht nehmen und diesen entgegenwirken. Da sich jede Person in einer individuellen Situation befindet und es sehr unterschiedliche Möglichkeiten zum Ausgleich gibt, kann nicht von einem pauschalen Nachteilsausgleich gesprochen werden. Nachteilsausgleiche müssen für jede Teilnahme-/Prüfungsleistung separat beantragt werden. Die*der Antragsteller*in hat dabei ein Vorschlagsrecht, welche Maßnahme für ihn/sie geeignet ist, um der bestehenden Belastung entgegenzuwirken -  z.B. eine bevorzugte Platzvergabe bei Seminaren (wegen Kita-Schließzeiten, Arzt-Terminen,...), Fristverlängerung bei Prüfungsleistungen, äquivalente Studienleistungen, alternative Prüfungstermine, etc.
Grundsätzlich wird zwischen Nachteilsausgleichen für Prüfungsleistungen (MAP & Abschlussarbeiten) und für Teilnahmeleistungen unterschieden. Bei Prüfungsleistungen wird der Antrag an den Prüfungsausschuss des Instituts gerichtet. Bei Teilnahmeleistungen direkt an den*die Dozent*in.
Auf folgende Dinge solltete geachtet werden:
  • Der Antrag erfolgt schriftlich.
  • Er ist formlos (ein kurzes Schreiben mit einer kurzen Darstellung des Problems, Begründung und dem Vorschlag zur Maßnahme reicht aus).
  • Als Antragstellende*r kann selbst ein Vorschlag gemacht werden, wie der Nachteilsausgleich aussehen soll.
  • Nachweise (ärztliches Attest, Geburtsurkunde eines Kindes, etc.) müssen nur auf Nachfrage vorgelegt werden (Die nicht relevanten persönlichen und medizinischen Daten sollten abgedeckt oder geschwärzt werden). Auf die Möglichkeit, einen Nachweis vorzulegen, sollte in dem Schreiben aber eingegangen werden.
  • Die rechtliche Grundlage des "Nachteilsausgleichs" ist die ZSP-HU (§ 109) und das Berliner Hochschulgesetz (§ 31, Abs. 3)
  • Bei Ablehnung deines Antrags besteht eine vierwöchige Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
  • Bei Unklarheiten, Fragen oder zur Unterstützung kann jederzeit das Studienbüro, das Familienbüro der HU, die studentische Sozialberatung des Refrats oder die Schwerbehindertenvertretung kontaktiert werden.
 
Hinweisblatt zum Nachteilausgleich:
Informationen zum Prüfungsausschuss am ISW
 
Studieren mit Kind:
Welche Möglichkeiten für Studierende mit Kind gibt es am ISW?
 
Studierende mit Kind(ern) werden auf verschiedene Arten unterstützt. Einerseits gibt es die Möglichkeit eines "Nachteilsausgleichs" (siehe oben). Andererseits gibt es direkt am ISW das Familienzimmer (R. 119, 1. Stock), das allen Beschäftigten und Studierenden des Instituts mit Kind(ern) offen steht. In dem Familienzimmer gibt es:  
  • einen Ort für die Kinderbetreuung
  • einen Arbeitsbereich mit PC und Telefon (Tel. 030-2093-4507)
  • eine Stillmöglichkeit
  • einen Wickeltisch
  • ein Kinderbettchen
  • und Kinderspielzeug
 
Für Fragen rund um die Themen Studieren mit Kind, Veranstaltungen und Kinderbetreuung, empfiehlt sich eine Beratung durch das Familienbüro der HU.
 
Sollten im Rahmen des Studiums finanzielle Schwierigkeiten entstehen, können Alleinerziehende*r und/oder Elternteil von einem Kind unter 18 Jahren eine Unterstützung beim Sozialfonds des RefRats beantragen.
 
  • Möglichkeiten der Kinderbetreuung
Studierende mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, einen Platz in der HU-internen Kita "Die Lupe" zu beantragen. 
- Als Ergänzungsangebote zu regulären Kita-Plätzen gibt es die "Humbolde". Hier ist eine stundenweise Betreuung durch studentische Erzieher*innen möglich. Zudem gibt es in den Schulferien regelmäßig zusätzliche Betreuungsangebote
 
  • Ich bin schwanger. Worauf muss ich im Rahmen meines Studiums achten?
Sobald du von deiner Schwangerschaft erfährst, solltest du diese beim Studierendenservice (muschutzstud@hu-berlin.de) oder persönlich mittwochs von 10 bis 11 Uhr in Raum 1056 im Hauptgebäude, Unter den Linden 6, melden. Dort erhältst du einerseits alle weiteren Informationen zum Mutterschutz an der HU, sowie Infos zu Eltern-Kind-Zimmern, Wickelmöglichkeiten etc. Andererseits erhältst du Unterlagen, mit denen du zur Studienfachberatung bei Dr. Henrik Lebuhn gehen kannst, damit diese gemeinsam mit dir eine erste Gefährdungsbeurteilung vornehmen kann. Dabei geht es darum zu prüfen, ob durch im Studium vorgesehene Anforderungen (z.B. Laborarbeit oder schwere körperliche Belastungen) eine Gefährdung des Kindes und/oder der Schwangeren auftreten kann. Das ist im Sozialwissenschaftlichen Studium in der Regel nicht der Fall.
 
Ggf. wirst du zusätzlich vom betriebsärztlichen Dienst der HU kontaktiert um zu beurteilen, ob du an bestimmten Veranstaltungen, Praktika oder Exkursionen teilnehmen kannst.
 
Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz - insb. die Schutzfristen 6 Wochen vor und 8 (bzw.12) Wochen nach der Geburt - auch für Studierende und Personen in Ausbildung. Das heißt, dass in diesem Zeitraum keine Studien- und Prüfungsleistungen abgelegt werden dürfen. Damit innerhalb dieser Schutzfristen auch weiter Studien-und Prüfungsleistungen ablsolviert werden können (evtl. weil du vor der Geburt noch ein Seminar abschließen oder eine Klausur schreiben willst etc.), muss die Anwendung der Schutzfristen verzichtet werden. Eine Erklärung erfolgt in diesem Fall schriftlich gegenüber der Studienabteilung (MuSchutzStud@hu-berlin.de) erklären.
 
Studentische Hilfskraft an der HU, müssen die Schwangerschaft außerdem der Personalabteilung melden (für die Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät geschieht dies bei Fr. Birgit Moritz)
 
Mehr Infos zum Mutterschutz an der HU:

 

Sollte durch eine Schwangerschaf eine finanziell schwierige Situation entstehen, kann evtl. eine Antrag beim Sozialfonds des RefRats gestellt werden.
 
Fragen zum Studium

 

  • Wo erhalte ich meine Lehrveranstaltungsnachweise?
Die Nachweise können Sie in der Regel auf der Webseite Ihres Prüfungsbüros herunterladen. Sollten Sie dort kein Dokument zum Download finden, wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsbüro.
 
  • Was ist eine „spezielle Arbeitsleistung“?

Die „spezielle Arbeitsleistung“ wird im Rahmen einer Lehrveranstaltung erbracht, nicht benotet und ist Voraussetzung für die Vergabe der Leistungspunkte für die Lehrveranstaltung. Form und Umfang der speziellen Arbeitsleistung werden als Anlage Ihrer Studienordnung geregelt (siehe § 94 ZSP-HU).

 

  • Bis wann muss ich Lehrveranstaltungsnachweise im Prüfungsbüro einreichen?

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Lehrveranstaltungsnachweise im Prüfungsbüro einzureichen, sobald diese vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ggf. gestempelt sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Prüfungsakte aktuell ist und ggf. benötigte Leistungsübersichten zeitnah ausgestellt werden können.
Im Warteraum der Prüfungsbüros (Dorotheenstr. 26, Dachgeschoss) befindet sich ein Briefkasten, in den Sie die Nachweise einwerfen können. Wir empfehlen Ihnen, für Ihre eigenen Unterlagen vorab Kopien zu erstellen, da die Originale in der Prüfungsakte verbleiben.

 

  • Was ist der „Preis für gute Lehre“?

Der Preis für gute Lehre wird jährlich sowohl fakultätsintern als auch universitätsweit verliehen. Der Fakultätspreis zeichnet jährlich hervorragende Lehrveranstaltungen aus, die die Kommission für Lehre und Studium unter bestimmten Kriterien besonders überzeugt haben. Weitere Informationen bezüglich der Nominierung und des thematischen Schwerpunktes finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
Die HU verleiht auch in jedem Jahr  einen universitätsweiten Preis für gute Lehre. Für diesen Preis können alle Lehrenden der HU nominiert werden.

 

  • Was ist der „Überfachliche Wahlpflichtbereich“ (üWP) und welche Veranstaltungen kann ich mir dafür anrechnen lassen?

Im überfachlichen Wahlpflichtbereich werden Module oder zusammenhängende Gruppen von Modulen (Modulpakete) aus den dafür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer und zentraler Einrichtungen nach freier Wahl belegt. Ob in Ihrem Studiengang ein üWP vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel vollständige üWP-Module absolvieren müssen. Die Modulbeschreibungen für den üWP finden Sie in der Studienordnung des anbietenden Fachs. Um ein Modul abzuschließen, melden Sie sich bitte für die Modulabschlussprüfung beziehungsweise für den „Modulabschluss ohne Prüfung“ (MoP) in AGNES an. 
Um die Angebote nutzen zu können, ist es erforderlich, sich über AGNES zu den Lehrveranstaltungen anzumelden. Sie finden das komplette Lehrangebot des überfachlichen Wahlpflichtbereiches im Vorlesungsverzeichnis unter:

Humboldt-Universität zu Berlin -> Überfachlicher Wahlpflichtbereich

Die Verbuchung der üWP-Module übernimmt das Prüfungsbüro des anbietenden Fachs.

 

  • Wie erfolgt die Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden?

Zuständig für die Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, ist der Prüfungsausschuss. Nähere Informationen zum Anrechnungsprozess erhalten Sie bei Ihrer Studienfachberatung.

 

  • Wie kann ich mir Praktika anrechnen lassen und wo finde ich Informationen zum Praktikum?

Bitte sehen Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung nach, ob ein Wahl- oder Pflichtpraktikum Teil Ihres Curriculums ist.
Bei Fragen zum Praktikum und zur Möglichkeit der Anrechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Studienfachberatung oder (falls vorhanden) an das Praktikumsbüro Ihres Instituts.

 

  • Wie und wo kann ich meine Adresse ändern?

Die Adresse kann selbstständig über den AGNES-Account oder durch ein formloses Schreiben an das Immatrikulationsbüro geändert werden. Bitte informieren Sie auch die Universitätsbibliothek über Ihre neue Adresse.
 

Zur Übersicht

 
Fragen zum Studienverlauf
 
  • Wie strukturiere ich mein Studium? - Bachelor
Das Studium am Institut für Sozialwissenschaften erlaubt im Bachelor nach dem Absolvieren der Grundlagen- und Methodenmodule eine individuelle Schwerpunktsetzung und ermöglicht eine hohe Freiheit in der Auswahl der Seminare. Grundsätzlich kann der Studienverlauf individuell gestaltet werden, zum erleichterten Einstieg wird das Studium nach dem idealtypischen Studienverlaufsplan empfohlen.
Im Bachelorstudium müssen zudem 25 Leistungspunkte (LP) im Überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP) erlangt werden. In diesem können fächerübergreifende Kurse gewählt werden, mit der eine weitere Schwerpunktsetzung erfolgen kann. Mehr Infos zum Aufbau des Studiums sind in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung zu finden.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf bei der Organisation und Planung des Studiums, kann gerne das Studienbüro kontaktiert werden.
 
 
  • Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Und welche Auswirkungen hat ein Urlaubssemester auf mein Studium?
Ein Urlaubssemester kann schriftlich unter Angabe entsprechender Gründe (z.B. Auslandssemester, Krankheit, etc.) beim Immatrikulationsbüro bis zu 6 Wochen nach Beginn des aktuellen Semesters beantragt werden. 
Im Urlaubssemester können keine Prüfungsleistungen abgelegt werden. Sofern das Semesterticket im Urlaubssemester weiter genutzt werden soll, muss dieses bei der Beantragung des Urlaubssemesters angegeben werden. Ein Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gewertet. 
Nähere Infos und Unterstützung findest du in der Studienberatung des Studienbüros. 
 
 
  • Kann ich auch in ein Teilzeitstudium wechseln?
Ein Wechsel in ein Teilzeitstudium ist ratsam für Studierende, die über 20Std/Woche arbeiten müssen/möchten und somit das Studium nicht mehr bzw. erschwert in Vollzeit absolvieren können. Auch bei genereller Überlastung, kann ein Wechsel in Teilzeit in Betracht gezogen werden. Wichtig ist zu wissen, dass bei einem Teilzeitstudium die BAföG-Unterstützung entfällt, da dieses nur für ein Vollzeitstudium gewährt wird. Hinzu kommt, dass man Rücksprache mit der Krankenkasse halten muss, um zu erfahren, ob sich an der Beitragsberechnung etwas ändern könnte.
 
 
Belegung und Anrechnung von Lehrveranstaltungen
 
  • Wo finde ich die angebotenen Lehrveranstaltungen?
Alle im jeweiligen Semester angebotenen Veranstaltungen mit Angabe der Dozierenden, der Räume, Zeiten und Inhalte sind im elektronischen Vorlesungsverzeichnis AGNES zu finden.
 
  • Muss ich mich zu den Veranstaltungen am Institut für Sozialwissenschaften anmelden?
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt über AGNES, ist Pflicht und erfolgt während des jeweiligen Anmeldezeitraums. Informationen zu den aktuellen Fristen sind in AGNES angegeben. Die Platzvergabe erfolgt automatisch über AGNES. Studierende und Lehrende werden per Mail darüber informiert, wer einen Platz erhalten hat. Ein Beschluss des Institutsrats gibt weitere Informationen über die Regeln zur Anmeldung zu Veranstaltungen.
 
Wichtiger Hinweis!: Die Anmeldung zu den Veranstaltungen in AGNES ist nicht zugleich die Anmeldung zu Prüfungen! (siehe Prüfungen).
 
  • Gibt es eine Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen?
 
§ 93 der ZSP-HU regelt: "Das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist erfüllt, wenn die Studentin oder der Student mindestens 75% der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Semesterwochenstunden anwesend war. (...) Die Anwesenheit an Lehrveranstaltungen wird nicht kontrolliert und nicht bestätigt."  
 
  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich zu einem für meinen Studienverlauf dringend notwendigen Kurs aus Kapazitätsgründen nicht „zugelassen“ werde?
Wenn aus dringenden und nachvollziehbaren Gründen der Besuch einer bestimmten Veranstaltung notwendig ist, empfiehlt es sich direkt Kontakt mit den jeweils Lehrenden aufzunehmen. In den allermeisten Fällen findet sich eine Lösung, auch wenn die Zuteilung durch AGNES negativ ausfiel. Die Lehrenden können eigenständig über die Teilnahme entscheiden, jedoch sind in einigen Fällen die Seminare stark nachgefragt oder die Raumkapazität überschritten, sodass eine Zulassung nicht mehr möglich ist. 
In den Vorlesungen der Grundlagenmodule kann es vorkommen, dass AGNES keine Zulassung zur Vorlesung erteilt. Dieses hat vor allem mit der Größe des Raumes zu tun. In diesem Fall ist eine Zulassung auf AGNES für Mono BA und Zweitfachstudierende nicht entscheidend, die Veranstaltung kann trotzdem besucht werden.
In den Grundlagenmodulen werden neben den Vorlesungen ausreichend parallel laufende Grundkurse angeboten. Es ist nicht immer möglich, dass man den Wunsch-Grundkurs erhält, aber die zuständigen Lehrenden sind verpflichtet, jedem Studierenden einen Platz zuzuweisen.
Auch Vertiefungsseminare werden immer in ausreichender Zahl angeboten, aber einige Themen sind sehr beliebt, wodurch sich die Kapazitäten unterschiedlich abbilden. Aber auch hier können Kompromisse ausgehandelt werden. Häufig löst sich die Platzvergabe in Seminaren in der zweiten und dritten Woche des Semesters, wenn alle Studierenden ihre Seminare endgültig festgelegt haben.
 
  • Kann ich auch als SoWi-Zweitfach Studierende*r Grundkurse besuchen?
Die Grundkurse zu den Grundlagenvorlesungen im Bachelor Sozialwissenschaften sind nur für die Studierenden des Mono-Studiengangs Sozialwissenschaften vorgesehen. Ein erfolgreicher Abschluss der Grundlagenfächer für Zweitfachstudierende bedarf nicht der Teilnahme an einem Grundkurs. 
 
  • Wo ist ersichtlich, wie viele Punkte für eine Lehrveranstaltung vergeben werden?
Die Leistungspunkte für die jeweilige Veranstaltung sind auf AGNES und/ oder auf dem Seminarplan, den man i.d.R. beim ersten Sitzungstermin erhält, ersichtlich. 
 
  • Wo finde ich studienrelevante Dokumente/Formulare?
Auf der Website des Studienbüros sind die meisten studienrelevanten Dokumente (Formulare für Leistungsnachweise, Verteidigungen usw.) zu finden.
 
  • Kann ich weniger/mehr LP erwerben, als für das Seminar vorgesehen sind? 
 
Wie viele Leistungspunkte(LP) in einem Seminar oder einer anderen Veranstaltung vorgesehen sind, ist in den Studien- und Prüfungsordnungen festgeschrieben und wird im Vorlesungsverzeichnis der HU (AGNES) in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung ersichtlich. Generell gelten die auf diesen Seiten zu findenden Informationen zum Umfang der LP. Mehr oder weniger Leistungspunkte können, wenn man an der HU regulär immatrikuliert ist, nicht verbucht werden. Im Ausnahmefall (Erasmus-Studierende, Gäste, Anrechnung der Leistung für ÜWP)  können im Gespräch mit der dozierenden Person, individuelle Lösungen gefunden werden. 
 
  • Ich werde ein Modul nicht abschließen können, welche Konsequenzen hat das für mich?
Prinzipiell hat der Nichtabschluss eines Moduls keine Konsequenzen. Pflichtmodule werden jedes Jahr wieder angeboten und sind zum Erwerb des Abschlusses nötig. Wahlpflichtmodule hingegen können durch andere Module ersetzt werden oder ggf. wiederholt werden. Der Abschluss von Modulen kann jedoch für Studierende, die BAföG oder ein Stipendium erhalten, wichtig sein oder eine Voraussetzung für andere Module darstellen. 
 
  • Kann ich die Zuordnung zu den einzelnen Modulen nachträglich korrigieren?
Grundsätzlich gilt: Eine nachträgliche Umbuchung von Seminaren in andere Module ist nur im Ausnahmefall möglich. 
 
  • Kann ich als Bachelor-Studierende*r Veranstaltungen im Master belegen und diese anrechnen lassen?
Nein, das ist nicht möglich.
 
  • Wie funktioniert die Leistungserbringung im Überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP)?
Kurse anderer Fächer, Sprachkurse und Veranstaltungen des Career Centers sind im ÜWP-Modul anrechenbar. Dabei gelten jeweils die dort vorgegebenen Leistungspunkte. Insgesamt müssen im ÜWP-Modul 25 LP erworben werden. Die universitätsweit angebotenen Kurse sind in AGNES unter den Punkten Überfachlicher Wahlpflichtbereich, Career Center und Sprachenzentraum zu finden. Bei der Wahl von Kursen anderer Fächer ist zu beachten, dass diese unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Leistungspunkte haben können. Desweiteren werden in manchen Fächern teilweise nur ganze Module zum Besuch angeboten, wodurch die Verbuchung der Leistungen über dieses Fach erfolgt. In anderen Fächern können weiderum auch einzelne Veranstaltungen belegt werden. In diesem Fall müssen die Leistungen auf einem Formular des ISW (Link) bestätigt und im Prüfungsbüro der Sozialwissenschaften zur Verbuchung eingereicht werden. Nachweise des Sprachenzentrums und des Career Centers können direkt dem Prüfungsbüro vorgelegt werden.
Im Master können auch BA-Kurse im ÜWP-Modul angerechnet werden.
 
  • Was sind Projekttutorien und sind diese anrechenbar?
Projekttutorien sind Veranstaltungen die von Studierenden für Studierende angeboten werden. Die universitätsweiten Angebote sind in AGNES zu finden. Projekttutorien können in der Regel nur im ÜWP-Modul angerechnet werden. Ausnahmen sind Projekttutorien, die von Studierenden des Instituts angeboten werden, welche durch Lehrende des Instituts betreut werden und die Vergabe von Leistungspunkten bestätigen. Diese können auch im Modul Freie Wahl angerechnet werden (aber nur im BA).
Wer selbst einmal ein Projekttutorium leiten will, kann selbst mit der eigenen Seminaridee ein Projekttutorium beantragen.
 
 
  • Kann ich an anderen Universitäten Kurse belegen und mir diese anrechnen lassen? 
Prinzipiell ist das im Rahmen der Module „Freie Wahl“ und des „Überfachlichen Wahlpflichtbereichs“ möglich. Im Modul „Freie Wahl“ ist aber maximal ein externer Kurs anrechenbar. Prüfungsrelevante Leistungen können nicht an anderen Universitäten erbracht und angerechnet werden (mit Ausnahme von Hochschul- und Fachwechseln). Die Anerkennung erfolgt durch Dr. Henrik Lebuhn.  Dabei ist die Bestätigung des Kurses auf dem Leistungsnachweis des Instituts oder auch auf einem Formular der anderen Universität vorzulegen. Der Leistungsnachweis muss unterschrieben und gestempelt sein und die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte angeben. WICHTIG: Bitte immer mit den dozierenden Personen der "Fremduniversität" absprechen, ob der Besuch der ausgewählten Veranstaltung überhaupt möglich ist und abklären, wie viele LP man für diese erhält.
 
 
  • Was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Prüfungsleistungen?
 
Arbeitsleistungen sind Leistungen, die i.d.R. während des Semesters oder zum Abschluss des Kurses erbracht werden müssen, um die Leistungspunkte zu erhalten (Referate, Thesenpapiere, Essays usw.). Die Arbeitsleistungen werden von den Dozierenden festgelegt, wobei die genaue Ausgestaltung offen ist, sich aber an den Richtlinien der Studienordnung orientieren muss. In den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen werden mögliche Arbeitsleistungen näher beschrieben. Falls es technische Unklarheiten über die jeweilige Prüfungsform oder Teilnahmeleistung gibt, lohnt sich ein Blick in das Heft zum Wissenschaftlichen Arbeiten. Arbeitsleistungen müssen nicht benotet werden. 
Prüfungsleistungen sind Modulabschlussprüfungen (MAP), die in einigen Modulen gefordert werden und jeweils in ihrer Form definiert sind (Klausur, Hausarbeit, Mündliche Prüfung ...). Eine Anmeldung zu einer Prüfungsleistung erfolgt im Bachelor immer über Agnes. Genauere Angaben dazu finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen, die jede*r Studierende unbedingt zur Kenntnis nehmen sollte. 
 
  • Wer entscheidet über die Anrechnung von Studienleistungen anderer (Berliner und ausländischer) Universitäten?
 
Der Studienfachberater, Dr.Henrik Lebuhn, entscheidet über die Anrechnung von Studienleistungen. Das betrifft Leistungen aus dem Vorstudium bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester, Leistungen aus dem Auslandsstudium (z.B. Erasmus) und Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden (FU, TU usw.).
 
  • Wie erfolgt die Anerkennung?
 
Zur Anerkennung sind das Transcript bzw. die Leistungsnachweise vorzulegen. Leistungsnachweise müssen unterschrieben und gestempelt sein. Es empfiehlt sich, Veranstaltungsbeschreibungen, aus denen Inhalt und Leistungsanforderungen hervorgehen, direkt mitzubringen und sich vorab zu überlegen, in welchem Modul man die Leistung anerkannt haben möchte.
 
  • Welche Grundsätze gelten bei der Anerkennung?
 
Die Leistungen müssen inhaltlich und nach den Leistungsanforderungen in die Module des BA oder MA am Institut passen. (Die Zahl der vergebenen Leistungspunkte gilt als Orientierung, ist aber nicht ausschlaggebend).
Prüfungsleistungen an einer anderen Universität können (mit Ausnahme des Fach- oder Hochschulwechsels und des Auslandsstudiums) i.d.R. nicht als Prüfungsleistungen in den Studiengängen des Instituts anerkannt werden.
Beim Auslandsstudium und beim geplanten Besuch von Veranstaltungen an anderen Universitäten empfiehlt es sich, vorab bei dem Studienfachberater Dr. Henrik Lebuhn zu klären, ob die Leistungen anerkannt werden können (z.B. per Mail Veranstaltungsbeschreibung (mit Link) senden und das Modul benennen, in welchem der Kurs anerkannt werden soll).

 

Bescheinigungen und Nachweise

 

  • Was ist ein „Transcript of Records“ und wo erhalte ich es?

Das „Transcript of Records“ dokumentiert Ihre Studien- und Prüfungsleistungen, ähnlich wie die deutschsprachige Leistungsübersicht, jedoch nach europäischem Standard und in englischer Sprache. Auf dem Transcript werden die Module, ECTS-Punkte und Noten aufgeführt.
Sie erhalten das englischsprachige Transcript of Records während der Sprechzeiten in Ihrem Prüfungsbüro.

 

  • Was ist eine Leistungsübersicht und wo erhalte ich sie?

Die Leistungsübersicht dokumentiert Ihre Studien- und Prüfungsleistungen. Auf ihr werden die Module, Leistungspunkte und Noten aufgeführt. Sie können sich eine Leistungsübersicht selbsständig in Ihrem AGNES-Account ausdrucken.
Wenn Sie eine offiziell bestätigte Leistungsübersicht benötigen, erhalten Sie diese während der Sprechzeiten in Ihrem Prüfungsbüro.

 

  • Wie kann ich BaföG beantragen?

Für Ihren BaföG-Antrag benötigen Sie von der Universität in der Regel die Immatrikulationsbescheinigung, die Sie gemeinsam mit Ihrem Semesterticket halbjährlich erhalten. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das BAföG-Amt des Studentenwerks.

 

  • Wo erhalte ich Nachweise für eine Stipendienbewerbung?

Informieren Sie sich zunächst, welche Nachweise Sie benötigen. Eine Leistungsübersicht erhalten Sie in der Regel bei Ihrem zuständigen Prüfungsbüro. Amtliche Beglaubigungen werden nicht durch die Prüfungsbüros vorgenommen.

 

  • Ich bin Erasmusstudent_in. Wer stellt das Transcript für meine Heimatuniversität aus?

Bitte wenden Sie sich an die_den Erasmuskoordinator_in Ihres Instituts.

 

  • Wo erhalte ich Beglaubigungen von Dokumenten der Humboldt-Universität zu Berlin?

Von der Humboldt-Universität zu Berlin ausgestellte Zeugnisse und Urkunden können gegen eine Verwaltungsgebühr vom Beglaubigungsservice im Studierenden-Service-Center (SSC) beglaubigt werden.

 

 

Prüfungen
Alle wichtigen Informationen sind auf der Homepage "Infos zu Prüfungen" unter der Sidemap Fragen zu Prüfungen (FAQ) zu finden.
 
  • Kann ich meine Prüfungsform im Zweitversuch wechseln?

Ja das ist möglich. Wenn man zum Beispiel im Erstversuch eine Klausur als Prüfungsform ausgewählt hat, kann man im Zweitversuch eine Hausarbeit oder mündliche Prüfung wählen. Dazu muss man sich bei Agnes im Anmeldezeitraum für die entsprechende  Prüfungsform anmelden. Zu beachten ist, dass in den Grundlagenmodulen des Bachelorstudiengangs jede Prüfungsform (Klausur, Hausarbeit und mündliche Prüfung) einmal gewählt und absolviert werden muss. Zudem werden die Versuche weiter gezählt, d.h. wird die Prüfungsform gewechselt, startet man nicht neu mit einem Erstversuch.

 
 
   
Gesundheitliche und finanzielle Herausforderungen im Studium
 
  • Wie werden die soziale Situation und/oder (auch psychische) Erkrankungen im Studium berücksichtigt? 

 

Einerseits gibt es die Möglichkeit des sogenannten "Nachteilsausgleichs" (siehe oben). Andererseits gibt es neben dieser formalen Möglichkeit zusätzlich eine Reihe weiterer Dinge, die getan werden können: Unter den Lehrenden am ISW gibt es eine ausgeprägte Kultur der Rücksichtnahme auf soziale (Schief-)Lagen und/oder (psychische) Erkrankungen. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Dozierenden um Unterstützung zu fragen. Dazu bieten sich zum Beispiel die Sprechstunden der Dozierenden an. Eine Kontaktaufnahme sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Wie der sozialen Situation und/oder Erkrankung im Seminar am besten begegnet werden kann, kann in der direkten Kommunikation geklärt werden. Auch das Studienbüro kann bei der Wahrnehmung der Unterstützungsmöglichkeiten an der Uni weiter helfen.

  • Auch der RefRat bietet sowohl eine allgemeine Sozialberatung, eine Enthinderungs- als auch eine Überforderungsberatung an.
  • Sollten finanzielle Schwierigkeiten während des Studiums entstehen, kann ein Antrag beim Sozialfonds des RefRats gestellt werden.
 
  • An wen kann ich mich bei psychischem Druck und/oder Angstzuständen wenden?
 

Es gibt mehrere Stellen, die bei psychischem Druck, Angstzuständen oder Depressionen kontaktiert werden können. Am Institut für Sozialwissenschaften ist vor allem das Studienbüro erster Anlaufpunkt.

Außerhalb des Institutes gibt es folgende Stellen, die weiterhelfen können: 

  • In akuten psychiatrischen Notsituationen kann auch rund um die Uhr der Berliner Krisendienst kontaktiert werden. 
 
 
  • Was mache ich im Krankheitsfall? 

Sollte während des Semesters ein Krankheitsfall eintreten, sollten die Dozierenden kurz infomiert werden, dass eine Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen nicht möglich ist. In der Regel wird das kein Problem sein, da einerseits eine Anwesenheitspflicht von 75% besteht und es bei einer längeren Erkrankung die Möglichkeit gibt, einen Nachteilsausgleich (siehe oben) zu beantragen. Ein ärztliches Attest muss nicht vorgelegt werden (nur im Fall von Krankheit bei Prüfungen).

 
Wie finanziere ich mein Studium?
 

Je nach sozialer Situation, Alter, gesellschaftlichem Engagement und anderen Faktoren, kommen unterschiedliche Optionen in Frage, um das Studium zu finanzieren.

  • Einerseits kann das Studium über das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) finanziert werden. Die Details dazu befinden sich auf der Seite des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) oder können beim Studierendenwerk Berlin eingesehen werden. In direkter Nähe zum HU-Hauptgebäude, in der Behrenstraße 40/41, 10117 Berlin, findet auch die BAföG-Beratung des Studierendenwerks statt.
  • Auch der RefRat bietet eine BAföG Beratung an und kann hilfreiche Hinweise und Unterstützung im Umgang mit dem Amt bieten.
  • Eine weitere Option sind Stipendien der verschiedenen politischen, konfessionellen oder anderen Stiftungen. Von dem Wort "Begabtenförderung" sollte man sich dabei aber auf keinen Fall abschrecken lassen. Die Voraussetzungen für ein Stipendium, wie zum Beispiel einschlägiges gesellschaftliches Engagement, sind auf den Seiten der Stiftungen zu finden. Auf der Seite Stipendiumplus gibt es eine Übersicht über die Begabtenförderungswerke in Deutschland.
  • Es gibt auch eine Reihe privater Stipendien, viele davon für spezielle Ausgaben, wie Auslandsaufenthalte, Sprachkurse, Praktika oder Konferenzreisen. Die meisten davon können in der Datenbank von Stipendienlotse gefunden werden.
  • Neben dem Studium kann bis zu 20h/Woche einer Erwerbsarbeit nachgegangen werden, ohne dass Studierende aus der studentischen Pflicht- oder Familienversicherung herausfallen. Stellen als "Werkstudent*in" werden häufig auf einschlägigen Jobportalen angeboten. Es kann sich aber auszahlen, sich auf einen Job als Studentische*r Beschäftigte*r (oder Studentische Hilfskraft - SHK) an der HU, einer anderen Berliner Hochschule (theoretisch sogar bundesweit) oder bei Forschungseinrichtungen zu bewerben. Oft ergeben sich dadurch auch positive Synergieeffekte für das Studium. Leider werden online auf der HU nur wenige Stellen veröffentlicht. Daneben sollte aber unbedingt Ausschau auf Email-Listen (z.B. der SoLi-Liste) oder nach Aushängen im ISW gehalten werden (z.B. Stellenbörse im Flur 3.OG). Über die Formalia, sowie bei Fragen rund um Job und Arbeitsrechte hilft der Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRstudB) weiter.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, einen Bildungskredit aufzunehmen und sich so durch die finanzielle Durststrecke im Studium zu retten.

 

 

  • Ich bin mit den Leistungsanforderungen und der akademischen Kultur an der Universität überfordert. Was kann ich tun?
 

Der Studienalltag und die akademische Kultur sind nicht für alle gleich einfach zu bewältigen. Aus verschiedensten Gründen kann es dazu kommen, dass man sich von überfordert bis hin zu eingeschüchtert fühlt. Dabei hilft es erst einmal, den reality check zu machen und andere Seminarteilnehmer*innen/Kommiliton*innen nach ihren Eindrücken zu fragen. Eventuell empfinden auch andere im Seminar die Anforderungen als sehr herausfordernd und ein Feedback an den oder die* Dozierende*n wäre angebracht (siehe Kritik an Lehre). 

  • Sollte der Eindruck der Überforderung bestehen bleiben, so können bei der Beratung im Studienbüro Hinweise und Unterstützung angeboten werden. Zum Beispiel, wie der Studienalltag besser organisiert werden kann, mit welchen Techniken sich Studienleistungen leichter erfüllen lassen oder, wie man besser mit der akademischen Kultur zurechtkommen kann. Auch die Überlastungsberatung des RefRats hilft bei Fragen und Problemen rund um Leistungsanforderungen und Überforderung weiter.
  • Studierende, die ohne akademischen familiären Hintergrund an der HU studieren, können zusätzlich beim "firstgen"-Programm Unterstützung beim Unistart und dem Studienverlauf bekommen. Außerdem gibt es die Plattform "Arbeiterkind".
 
Kritik an Lehre

 

Es kommt immer wieder vor, dass Lehrveranstaltungen nicht so verlaufen, wie Studierende und Lehrende sich das vorstellen. Dafür kann es viele Gründe geben: Manchmal sind diese in den Regelungen des Studiengangs zu finden (Benotung, Punktevergabe), oder in äußeren Einflüssen (Lärm, Hitze, überfüllte Räume), einer nicht mehr aufzulösenden Gruppendynamik, oder auch ganz einfach in persönlichen Dissonanzen zwischen Personen in einer Lehrveranstaltung. Hier finden sich einige FAQs zum Thema "Lehre" und unsere Antworten dazu:
 
  • An wen kann ich mich mit sachlicher Kritik/Anregungen zur Lehre wenden?
 
Der/die allererste Ansprechpartner*in ist immer die lehrende Person. Es empfiehlt sich, vorher mit Kommiliton*innen abzusprechen, ob sie eine ähnliche Wahrnehmung haben und so kann man vielleicht auch zu zweit oder zu dritt nach dem Seminar oder in der Sprechstunden der lehrenden Person ansprechen, was einem nicht gefällt. Nicht selten ist das den Lehrenden so nicht aufgefallen und sie freuen sich über das Feedback und suchen im Idealfall gemeinsam mit euch nach einer Lösung des Problems.
Nicht alle Probleme lassen sich in dieser Form der Lehrevaluation lösen. Sollte es zu Problemen kommen, die sich nicht im Zwiegespräch lösen lassen, steht als nächste Instanz das Studienbüro zur Verfügung. Hier sind Vertreter*Innen aller Statusgruppen (Profs, WiMis und Studis) in der Beratung tätig, die an unterschiedlichen Stellen die Kritik mit einbringen können. Wir sind in der Lage viele Dinge direkt und anonym zu klären. Manchmal kommt es aber auch vor, dass wir die Sicht der Studierenden etwas korrigieren und auf die Rechte und Pflichten beider Seiten hinweisen. 
 
  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich diskriminiert werde
 
Besonders wichtig ist es auch im Falle von Diskriminierungen innerhalb von Lehrveranstaltungen das Studienbüro, die Fachschaft, die Antidiskrimierungsberatung (der HU) oder die Frauenbeauftragten aufzusuchen. Sollten die Probleme nicht mit den bisher genannten Institutionen zu lösen sein, gibt es die Möglichkeit, sich an die Kommission Lehre und Studium oder, wenn es um Prüfungsfragen geht,sich an den Prüfungsausschuss zu wenden. Das sind die offiziellen Gremien, die sich mit den Themen Lehre und Prüfung beschäftigen.
 
 
  • An wen kann ich mich wenden, wenn die dozierende Person sich nicht an die Vorgaben zur Berechnung von Leistungspunkten für Arbeits- und Prüfungsleistungen hält? 
 
Wendet Euch zuerst an die lehrende Person und weist sie auf die Studien- und Prüfungsordnung hin, denn dort sind die möglichen Arbeitsleistungen und der Gegenwert in Leistungspunkten festgelegt. Wenn die dozierende Person ihre Leistungsanforderungen nicht ändern möchte, dann ist ein Besuch im Studienbüro empfehlenswert. Nicht selten können wir im Gespräch mit den Lehrenden die Verhältnismäßigkeit der Leistungen sicherstellen. Nicht jeder Fall muss gleich im Prüfungsausschuss geklärt werden.
 
 
  • Was kann ich bei ungerechter Behandlung durch Dozierende unternehmen?
 
Zuallererst wird empfohlen, noch einmal genau zu reflektieren, ob die Anforderungen tatsächlich erfüllt wurden. Nicht immer sind die Anforderungen vollkommen transparent und sollten, wenn nötig, eingefordert werden. Was für eine Prüfung verlangt wird unterscheidet sich natürlich auch je nach Prüfungsart. Es kann schnell vorkommen, dass man sich "ungerecht" behandelt fühlt, aber eine Auseinandersetzung mit anderen Kommiliton*innen dann zeigt, dass sich der Vorwurf nicht halten lässt. Besprecht also Probleme auch mit Kommiliton*innen. Wenn die direkten Klärungsversuche mit den Lehrenden nicht funktionieren, kann Kontakt zum Lehrbereich aufgenommen werden. Es ist möglich, dass es eine interne Zweitbegutachtung gibt und ein*e andere Mitarbeiter*in im Lehrbereich die Arbeit nochmal liest bzw. bewertet. Sollte das nicht funktionieren, dann gibt es das Gremium des Prüfungsausschuss. Dieser kann den Fall prüfen und eine Zweitkorrektur veranlassen. Bevor Ihr aber all diese Schritte veranlasst, klärt nochmal ab: War die Bewertung wirklich "ungerecht"?
 
  • Was kann ich tun, wenn die dozierende Person mich nicht beraten möchte/kann?
 
Die Beratung von Studierenden gehört zu den Aufgaben eines*r wissenschaftlichen Mitarbeiters*in oder eines*r Professors*in. Das sollte sowohl von Studierenden unbedingt einfordert werden als auch immer von den dozierenden Personen angeboten werden. Eine Evaluation zeigt sogar, dass Studierende eher selten die Beratungsangebote nutzen. Vereinzelt kann es für Lehrbeauftragte Probleme geben eine geeignete Beratung anzubieten, weil es zum Beispiel Raumprobleme gibt. Hier sollten beide Seiten flexibel sein. Sollte es überhaupt nicht möglich sein, einen Beratungstermin zu bekommen, sollte das Studienbüro kontaktiert werden.
 
 
 
Welche weiteren Fragen kommen häufig in der Beratung vor? 

 

  • Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wo erhalte ich diese?

 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt man, wenn man die Hochschule wechselt und sich in einen ähnlichen/artverwandten Studiengang einschreiben möchte. Sie bescheinigt, dass man an der bisherigen Hochschule seinen Prüfungsanspruch nicht verloren hat, wie z.B. durch das finale Nicht-Bestehen eines Moduls. In den meisten Fällen genügt den Hochschulen als Nachweis aber auch schon die Leistungsübersicht (Transcript of Records). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung selbst ist beim Prüfungsbüro des ISW zu beantragen.
 
  • Welche Berufsperspektiven bietet der Bachelor of Arts Sozialwissenschaften?
 
Der Bachelor of Arts hat den Anspruch ein berufsqualifizierender Abschluss zu sein. Die Studierenden sollen nach den 6 Semestern Studium auf den Arbeitsmarkt vorbereitet sein. Für "Sozialwissenschaftler*innen" ergibt sich aber ein Problem. Den Beruf der "Sozialwissenschaftler*in" gibt es außerhalb der Wissenschaft nicht. So wie Medizin-Absolvent*innen zumeist Ärzt*innen werden oder Jura-Absolvent*innen Anwält*innen oder Richter*innen, so werden nicht alle Sowi-Absolvent*innen auch "Sozialwissenschaftler*innen. Ca. 30% der Absolvent*innen kommen laut unserer Absolvent*innenstudie von 2012/2013 der Wissenschaft (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute, etc.) als "Politikwissenschaftler*in", "Soziolog*in" oder eben "Sozialwissenschaftler*in" unter. Doch welche Arbeitsmärkte stehen den anderen 70% offen? In der Studien- und Prüfungsordnung ist in §3 (2) folgendes zu den Perspektiven zu lesen: "Der erfolgreiche Studienabschlussqualifiziert für Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft (Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, gesellschaftliche und politische Organisationen, Medien u. a.)." 
Die Absolvent*innenstudie zeigt, dass viele Absolvent*innen in diesen Bereichen tätig sind. Sie zeigt aber auch, dass der Berufseinstieg nicht immer geradlinig verläuft. Weiterbildungen, befristete Verträge und häufige Jobwechsel zu Beginn des Berufseinstiegs sind eher der Regelfall. Es gelingt den Absolvent*innen allerdings zumeist, auch einen für sie passenden Weg zu finden und in ihrem Job sowohl die persönliche Zufriedenheit als auch die finanzielle Gegenleistung zu erreichen. Dazu sind zumeist auch schon während des Studiums Praktika, Nebentätigkeiten und Netzwerkbildung zu empfehlen. So finden wir bei den späteren Jobs unserer Absolvent*innen Tätigkeiten im Journalismus, in Entwicklungsorganisationen, Sozialer Arbeit, Quartiersmanagement, Bildungseinrichtungen und Personalmanagement. Wir haben Absolvent*innen  in Landesparlamenten und auch im Bundestag als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Fachreferent*Innen oder in einem der vielen Ministerien. Das Studium im Monobachelor qualifiziert außerdem für die Weiterführung des Studiums in einem fachlich adäquaten Masterstudiengang.
 
 
Erasmus

 

Alle Informationen rund um Erasmus+ am Institut für Sozialwissenschaften sind auf den Seiten der Erasmus-Beratung zu finden.
Für die wichtigsten Termine und Dokumente, ist die Seite des International Office der HU zuständig.
 
Fragen zum Praktikum

 

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Pflichtpraktikum habe? 
Alle Informationen zum Pflichtpraktikum erhält man beim Praktikumskoordinator des ISW Dr. Nagelschmidt.
 
  • Wie oft muss ich am Praktikumskolloquium teilnehmen?  
Das Praktikumskolloquim musst man einmalig vor dem Praktikum besuchen.
 
Weitere FAQs der HU