Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften

Fragen zu Prüfungen (FAQ)


 

  • Was ist ein Prüfungsbüro und wo finde ich es?

Die Mitarbeiter_innen der Prüfungsbüros der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät verwalten unter anderem die Leistungen und Prüfungsakten der Studierenden. Sie verbuchen Leistungsnachweise und Prüfungsergebnisse, nehmen Krankmeldungen und Abschlussarbeiten entgegen. Außerdem stellen sie Bescheinigungen, Leistungsübersichten und Abschlussdokumente aus.

 

  • Was muss ich beachten, bevor ich in mein Prüfungsbüro gehe?

Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch Ihres Prüfungsbüros über die Sprechstunden und aktuelle Sprechstundenänderungen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Die Übersicht der Prüfungsbüros und Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite der
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät. Bitte halten Sie Ihre Matrikelnummer und Ihren Student_innenausweis bereit. Bitte bringen Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise mit.
Die Prüfungsbüros der Fakultät befinden sich in der zweiten Etage der Dorotheenstraße 26. Der Wartebereich für die Prüfungsbüros befindet sich in der dritten Etage (Dachgeschoss). Dort kommt während der Sprechstunden eine Aufrufanlage zum Einsatz. Bitte ziehen Sie am Automaten eine Wartenummer und nehmen Sie Platz, bis die Nummer auf der elektronischen Tafel aufgerufen wird. Danach gehen Sie bitte eine Etage tiefer, um in das jeweilige Prüfungsbüro zu gelangen.

 

  • Was ist, wenn mein Prüfungsbüro nicht geöffnet hat?

Informationen zu den Sprechzeiten der Prüfungsbüros, zu aktuellen Sprechstundenänderungen und Vertretungsregelungen finden Sie auf der Webseite der Prüfungsbüros.
Lehrveranstaltungsnachweise und Anträge können zu den Öffnungszeiten des Gebäudes (Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:30 Uhr) in den Briefkasten der Prüfungsbüros (Dorotheenstraße 26, Warteraum im Dachgeschoss) eingeworfen werden. Dieser wird regelmäßig geleert. Bitte fertigen Sie für Ihre eigenen Unterlagen vorher eine Kopie an und reichen Sie das Original im Prüfungsbüro ein.
In dringenden Angelegenheiten können Sie sich an die Vertretung des Prüfungsbüros wenden, die bei Abwesenheit auf der Webseite des Prüfungsbüros benannt wird. Dort können auch Leistungsübersichten gedruckt und Abschlussarbeiten entgegengenommen werden.

 

  • Worum kümmert sich der Prüfungsausschuss?

Prüfungsausschüsse regeln die Prüfungsangelegenheiten in den Studiengängen, für die sie zuständig sind (siehe hierzu § 98 ZSP-HU).Der Prüfungsausschuss entscheidet zum Beispiel über die Zulassung zur Abschlussarbeit und die Bestellung der Prüfer_innen, die Prüfungszeiträume sowie über Nachteilsausgleiche und fällt Grundsatzentscheidungen zu Prüfungsangelegenheiten. 
Eine Übersicht über die Prüfungsausschüsse an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät finden Sie auf unserer Webseite.

 

  • Wie und wann melde ich mich für eine Prüfung an?

Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt in der Regel über AGNES durch Eingabe einer TAN während der für den jeweiligen Studiengang und für das jeweilige Studienfach veröffentlichten Anmeldefristen. Informationen zu den Anmeldefristen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros.

 

  • Was mache ich, wenn ich keine TAN-Liste habe?

Sie benötigen Ihre TAN-Liste, um sich in AGNES für Prüfungen anzumelden oder Ihre Adresse zu ändern. Sie erhalten Ihre TAN-Liste automatisch mit Ihren Immatrikulationsunterlagen.
Sollten Sie keine TAN-Liste erhalten oder Ihre TAN-Liste verloren haben, können Sie sich während der Sprechzeiten an Ihr Prüfungsbüro oder an den AGNES-Support (agnes-support(at)hu-berlin.de) wenden.

 

  • Was mache ich, wenn ich mich über AGNES nicht zur Prüfung anmelden kann?

Die Anmeldung zu einer Prüfung ist nur während des Anmeldezeitraums über AGNES möglich. Wenn die Prüfungsanmeldung während des Anmeldezeitraums nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte innerhalb des Anmeldezeitraums an Ihr Prüfungsbüro. Halten Sie dort bitte Informationen zur Art des Problems (zum Beispiel die Prüfung wird nicht angezeigt, eine Fehlermeldung von AGNES) sowie zur Prüfung (Studiengang, Modul, Prüfer_in, Termin) bereit.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zum dritten Prüfungsversuch nicht über AGNES erfolgt, sondern durch eine schriftliche Anmeldung im Prüfungsbüro.

 

  • Was sind Prüfungszeiträume?

Für jedes Semester werden verschiedene Prüfungszeiträume festgelegt, in denen die Modulabschlussprüfungen absolviert werden. Bitte informieren Sie sich über die Termine und Fristen bei Ihrem zuständigen Prüfungsbüro.

 

  • Was passiert, wenn ich zu einer Prüfung plötzlich krank werde?

Im Falle einer Krankheit informieren Sie bitte spätestens am Prüfungstag Ihr Prüfungsbüro sowie den_die Prüfer_in per E-Mail.
Grundsätzlich müssen Sie unverzüglich (in der Regel spätestens am dritten Werktag) ein ärztliches Attest im Prüfungsbüro einreichen. Bitte fügen Sie dem Attest unbedingt Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der_des Prüfers_in, die Prüfungsnummer und das Prüfungsdatum (siehe § 107 ZSP-HU, Absatz 2, Satz 2ff.) bei. Informationen zu den formalen Regelungen im Zusammenhang mit Krankmeldungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsbüro
Bitte beachten Sie gegebenenfalls die Anlage/Mitteilung zur Krankmeldung. Wenn ein solches Formular notwendig ist, erhalten Sie es auf der Webseite Ihres zuständigen Prüfungsbüros.
Wenn Sie zu einer Prüfung unentschuldigt nicht erscheinen, wird diese mit der Note 5,0 bewertet.

 

  • Kann ich von einer Prüfung zurücktreten?

Der Rücktritt von Prüfungen ist innerhalb der fachspezifisch festgelegten Rücktrittsfristen über AGNESmöglich. Informationen zu den Rücktrittsfristen finden Sie auf der Webseite Ihres Prüfungsbüros.

 

  • Wie oft kann ich eine nicht bestandene Modulabschlussprüfung (MAP) wiederholen?

Grundsätzlich können Sie eine MAP zwei Mal wiederholen. Sollten Sie die Prüfung bereits zwei Mal nicht bestanden haben, werden Sie zu einer Beratung vor dem letzten Prüfungsversuch eingeladen. Sollten Sie die MAP auch im dritten Versuch nicht bestehen, gilt die Prüfung als endgültig nichtbestanden. Damit können Sie Ihr Studienfach, sollte es sich um ein Pflichtmodul handeln, nicht mehr erfolgreich abschließen (siehe §104 und §105 ZSP-HU).
Eine bestandene MAP kann prinzipiell nicht wiederholt werden, es sei denn Ihre fachspezifische Prüfungsordnung sieht die Möglichkeit eines Freiversuchs vor (siehe §104 und §105 ZSP-HU).

 

  • Was beinhaltet die Erklärung, die schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten beizufügen ist?

Die Erklärung, die auch oft als Selbstständigkeits- oder Eigenständigkeitserklärung bezeichnet wird, wird jeder wissenschaftlichen Arbeit (zum Beispiel Hausarbeit und Abschlussarbeit) beigelegt. Hiermit wird erklärt, dass die schriftliche Arbeit ohne fremde Hilfe verfasst und genutzte Quellen sowie übernommene Aussagen zitiert wurden, und dass die Arbeit noch nicht für andere Prüfungen eingereicht wurde.

Die Erklärung lautet wie folgt:

Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst habe und sämtliche Quellen, einschließlich Internetquellen, die unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, insbesondere Quellen für Texte, Grafiken, Tabellen und Bilder, als solche kenntlich gemacht habe.

Ich versichere, dass ich die vorliegende Abschlussarbeit noch nicht für andere Prüfungen eingereicht habe.

Mir ist bekannt, dass bei Verstößen gegen diese Grundsätze ein Verfahren wegen Täuschungsversuchs bzw. Täuschung gemäß der fachspezifischen Prüfungsordnung und/oder der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) bzw. derFächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) eingeleitet wird.

Berlin, ..........................        (Unterschrift)

Declaration

I hereby declare that my thesis is the result of my own work and that I have marked all sources, including online sources, which have been cited without changes or in modified form, especially sources of texts, graphics, tables and pictures.

I assure that I have not submitted this thesis for any other examination yet.

I am aware that in case of any breach of these rules procedures concerning fraud or attempted fraud will be taken in accordance with the subject-specific examination regulations and/or the Allgemeine Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) or the Allgemeine Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).

Berlin, ..........................                              (Signature)

 

  • Werden meine Noten automatisch in AGNES angezeigt?

Ja. Nachdem Sie Ihre Modulabschlussprüfung absolviert haben und diese bewertet wurde, werden die Ergebnisse durch die Mitarbeiterin des Prüfungsbüros oder die_den Prüfer_in eingetragen. Dieser Prozess erfolgt sukzessive. Bitte prüfen Sie auch die Detailansicht in Ihrem AGNES-Account.

 

  • Wo kann ich die Prüfungsbewertung einsehen?

Für detaillierte Rückmeldungen zu einzelnen Prüfungen (zum Beispiel Einsicht in Klausuren, Feedback zu Hausarbeiten) wenden Sie sich bitte an Ihre_n jeweilige_n Prüfer_in.
Gutachten zu Abschlussarbeiten können im Prüfungsbüro eingesehen werden.

 

  • In AGNES ist eine falsche Note angezeigt/Angaben fehlen etc. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.