Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften


Fragen zu Prüfungen (FAQ)


  • Was ist ein Prüfungsbüro und wo finde ich es?

Hier ist eine Übersicht über die Prüfungsbüros und Mitarbeitenden der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät. Sie verwalten unter anderem die Leistungen und Prüfungsakten der Studierenden. Sie verbuchen Leistungsnachweise und Prüfungsergebnisse, nehmen Krankmeldungen und Abschlussarbeiten entgegen. Außerdem stellen sie Bescheinigungen, Leistungsübersichten und Abschlussdokumente aus.

Auch der Prüfungsausschuss des Studiengangs Sozialwissenschaften kann über das Prüfungsbüro kontaktiert werden.

  • Was muss ich beachten, bevor ich in mein Prüfungsbüro gehe?

Bitte beachte die Sprech- und Urlaubszeiten des Prüfungsbüros. Halte außerdem Studierendenausweis und Matrikelnummer sowie gegebenenfalls geforderte Nachweise bereit. Das Prüfungsbüro befindet sich in Raum 407 der Dorotheenstraße 26. 

Der Wartebereich für die Prüfungsbüros befindet sich in der dritten Etage. Dort kommt während der Sprechstunden eine Aufrufanlage zum Einsatz. Am Automaten muss eine Wartenummer gezogen werden, welche über den Bildschirm aufgerufen wird.

  • Was ist, wenn mein Prüfungsbüro nicht geöffnet hat?

Nachweise sollen vorzugsweise per Mail eingereicht werden und werden später bearbeitet. In der Dorotheenstraße 26 befindet sich außerdem ein Briefkasten. Fertige für die eigenen Unterlagen stets eine Kopie an. 

In dringenden Fällen kannst du dich an die Vertretung, welche auf der Seite des Prüfungsbüros vermerkt ist, wenden.

  • Worum kümmert sich der Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss regelt die Prüfungsangelegenheiten in den sozialwissenschaftlichen Studiengängen (siehe hierzu § 98 ZSP-HU). Der Prüfungsausschuss entscheidet zum Beispiel über die Zulassung zur Abschlussarbeit und die Bestellung der Prüfer*innen, die Prüfungszeiträume sowie über Nachteilsausgleiche und fällt Grundsatzentscheidungen zu Prüfungsangelegenheiten. 

  • Wie und wann melde ich mich für eine Prüfung an?

Die Anmeldung zu Prüfungen im Bachelor erfolgt in der Regel über AGNES durch Eingabe einer TAN während der für den jeweiligen Studiengang und für das jeweilige Studienfach veröffentlichten Anmeldefristen. Informationen zu den Anmeldefristen finden sich auf der Webseite des Prüfungsbüros. Die Anmeldefristen erhältst du meist auch im Laufe des Semesters per Mail. 

Im Master erfolgt die Anmeldung bei den Dozierenden.

  • Was sind Prüfungszeiträume?

Für jedes Semester werden verschiedene Prüfungszeiträume festgelegt, in denen die Modulabschlussprüfungen absolviert werden. 

  • Was mache ich, wenn ich keine TAN-Liste habe?

Du benötigst eine TAN-Liste, um dich in AGNES für Prüfungen anzumelden. Die TAN-Liste erhältst du bei deiner Immatrikulation.

Solltest du die TAN-Liste nicht erhalten oder verloren haben, wende dich an Prüfungsbüro. Informationen zur TAN-Liste und was im Fall eines Verlusts zu tun ist, findest du hier.

  • Was mache ich, wenn ich mich über AGNES nicht zur Prüfung anmelden kann?

Die Anmeldung zu einer Prüfung ist nur während des Anmeldezeitraums über AGNES möglich. Wenn die Prüfungsanmeldung während des Anmeldezeitraums nicht möglich ist, wende dich ans Prüfungsbüro. Halte dort bitte Informationen zur Art des Problems (zum Beispiel die Prüfung wird nicht angezeigt, eine Fehlermeldung von AGNES) sowie zur Prüfung (Studiengang, Modul, Prüfer*in, Termin) bereit.

  • Was passiert, wenn ich zu einer Prüfung plötzlich krank werde?

Im Falle einer Krankheit informieren Sie bitte spätestens am Prüfungstag das Prüfungsbüro sowie die Prüfer*innen.
Grundsätzlich musst du unverzüglich (in der Regel spätestens am dritten Werktag) ein ärztliches Attest im Prüfungsbüro einreichen. Bitte füge dem Attest unbedingt die Matrikelnummer sowie den Namen der*des Prüfers*in, die Prüfungsnummer und das Prüfungsdatum (siehe § 107 ZSP-HU, Absatz 2, Satz 2ff.) bei. Informationen zu den formalen Regelungen im Zusammenhang mit Krankmeldungen erhältst du beim Prüfungsbüro.

Wenn du zu einer Prüfung unentschuldigt nicht erscheinst, wird diese mit der Note 5,0 (nicht bestanden) bewertet.

  • Kann ich von einer Prüfung zurücktreten?

Der Rücktrittsfristen für MAPs findest du im Dokument mit den Anmeldefristen des Prüfungsbüros.

  • Wie oft kann ich eine nicht bestandene Modulabschlussprüfung (MAP) wiederholen?

Gemäß § 4 Abs. 4 der StPO Sozialwissenschaften können nicht bestandene Modulabschlussprüfungen dreimal wiederholt werden. 

Solltest du die MAP auch im letzten Versuch nicht bestehen, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Damit kannst du dein Studienfach, sollte es sich um ein Pflichtmodul handeln, nicht mehr erfolgreich abschließen (siehe §104 und §105 ZSP-HU).
Eine bestandene MAP kann im Fach Sozialwissenschaften prinzipiell nicht wiederholt werden.

  • Was beinhaltet die Erklärung, die schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten beizufügen ist?

Die Erklärung, die auch oft als Selbstständigkeits- oder Eigenständigkeitserklärung bezeichnet wird, wird jeder wissenschaftlichen Arbeit (zum Beispiel Hausarbeit und Abschlussarbeit) beigelegt. Hiermit wird erklärt, dass die schriftliche Arbeit ohne fremde Hilfe verfasst und genutzte Quellen sowie übernommene Aussagen zitiert wurden, und dass die Arbeit noch nicht für andere Prüfungen eingereicht wurde. Die Erklärung kannst du auf der Seite des Prüfungsbüros bei den Formularen herunterladen.

  • Werden meine Noten automatisch in AGNES angezeigt?

Ja. Nachdem die Modulabschlussprüfung absolviert und bewertet wurde, werden die Ergebnisse durch das Prüfungsbüro oder die Prüfer*innen eingetragen. Manchmal braucht dies einige Tage. Du kannst dies im Leistungsschein auf AGNES überprüfen.

  • Wo kann ich die Prüfungsbewertung einsehen?

Für detaillierte Rückmeldungen zu einzelnen Prüfungen (zum Beispiel Einsicht in Klausuren, Feedback zu Hausarbeiten) wende dich bitte an die jeweiligen Prüfer*innen. Gutachten zu Abschlussarbeiten können im Prüfungsbüro eingesehen werden.

  • In AGNES ist eine falsche Note angezeigt/Angaben fehlen etc. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden dich an das Prüfungsbüro.
 


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