Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften

MA Sozialwissenschaften

Masterstudiengang Sozialwissenschaften

Masterstudiengang Sozialwissenschaften - MA Sozialwissenschaften

  • Das Studium im Masterstudiengang Sozialwissenschaften zielt auf die forschungsbasierte Vermittlung von vertieften und spezialisierten Kenntnissen in Soziologie und Politikwissenschaft sowie auf den Erwerb fortgeschrittener methodischer Kompetenzen.

 

Informationen zum Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

 

Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Voraussetzung zur Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss (BA Sozialwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft oder vergleichbarer Abschluss) mit einem Anteil von mindestens 60 ECTS-Punkten in Soziologie und/oder Politikwissenschaft
  2. "Spezielle Kenntnisse 1": nachgewiesene Grundkenntnisse in klassischen und modernen soziologischen Theorien (u.a. Gesellschaftstheorien, Handlungstheorien, Institutionentheorien, Differenzierungs- und Systemtheorien) UND/ODER nachgewiesene Grundkenntnisse in klassischen und modernen politischen Theorien (u.a. politische Ideengeschichte, Demokratietheorien, Elitetheorien, Staatstheorien) im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten. Es muss sich um Kenntnisse über wichtige Denker*innen, Werke sowie zentrale Theoreme und Begriffe der Soziologie (z.B. soziales Handeln, soziale Differenzierung, soziale Ungleichheit, Sozialisation, Macht, Herrschaft, Bürokratie, Kultur und Gesellschaft, Institution) und/oder der Politikwissenschaft (z.B. Macht und Herrschaft, Staat und Souveränität, Krieg und Bürgerkrieg, Demokratie und Diktatur, Ideologie und Utopie) handeln. Es sind damit Kompetenzen zur theoretischen Reflexion und zur Systematisierung soziologischer und politikwissenschaftlicher Probleme und Fragen nachzuweisen. Mindestens 5 ECTS-Credits müssen dabei in vergleichenden Überblicksveranstaltungen erbracht sein, die verschiedene soziologische und/oder politikwissenschaftliche Theorien behandeln.
  3. "Spezielle Kenntnisse 2": nachgewiesene Grundkenntnisse in Methoden empirischer Sozialforschung im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten. Es müssen grundlegende Kenntnisse in Methoden empirischer Sozialforschung und Kompetenzen zu deren Anwendung nachgewiesen werden. Diese umfassen Kenntnisse über wissenschaftstheoretische Grundlagen, Methoden der Datenerhebung und –auswertung und Statistik (Begriffsbildung und Messen, Untersuchungsaufbau, Methoden der Datenerhebung, Probleme der Stichprobenziehung, Methoden der Evaluationsforschung, Grundlagen der beschreibenden Statistik, der Wahrscheinlichkeitsrechnung, die Problematik des Testens statistischer Hypothesen, lineare Regression, Faktoranalyse, logistische bzw. multinominale Regression, qualitative Methoden).
  4. "Spezielle Kenntnisse 3": nachgewiesene vertiefende Kenntnisse in speziellen Soziologien oder Teilgebieten der Politikwissenschaft komplementär zu den unter Punkt 2 nachgewiesenen Theoriekenntnissen in Soziologie und/oder Politikwissenschaft im Umfang von zusätzlich mindestens 10 ECTS-Punkten. Wurden zuvor unter Spezielle Kenntnisse 1 ausschließlich Kenntnisse in Soziologischer Theorie nachgewiesen, sind hier nun komplementär spezielle und vertiefende Kenntnisse in einem oder mehreren Teilgebieten der Politikwissenschaft nachzuweisen. Wurden hingegen zuvor unter Spezielle Kenntnisse 1 ausschließlich Kenntnisse in Politischer Theorie nachgewiesen, sind hier nun komplementär spezielle und vertiefende Kenntnisse in einem oder mehreren Teilgebieten der Soziologie nachzuweisen. Wurden zuvor unter Spezielle Kenntnisse 1 sowohl Kenntnisse in Soziologischer Theorie wie auch Kenntnisse in Politischer Theorie nachgewiesen, sind hier nun komplementär spezielle und vertiefende Kenntnisse in derjenigen Disziplin nachzuweisen, in welcher unter Spezielle Kenntnisse 1 weniger ECTS-Credits nachgewiesen wurden.
  5. gibt es mehr Bewerber, welche die in 1-4 beschriebenen Kenntnisse nachweisen können, als es freie Plätze gibt, dann wird anhand der Abschlussnote entschieden.
     

Zulassungsverfahren:

  • Bitte beachten Sie die zentralen Hinweise für Masterbewerbungen
  • Immatrikulationen erfolgen jeweils zum Wintersemester und zum Sommersemester. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die Bewerbungen müssen für das kommende Wintersemester voraussichtlich bis zum 31.05.2013 erfolgen. Die Regelungen für Bewerbungen zum Sommersemester sehen (noch) den 15.01. als Bewerbungsfrist vor.
  • Die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2020/21 wurden aufgrund der Corona-Situation verändert. Aktuelle Informationen sind auf der zentralen HU-Seite zu finden.
  • Das Online-Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Hauptseite der Humboldt-Universität. Dort werden auch Angaben zu den erforderlichen Unterlagen gemacht.

 

Weitere Informationen zum Master Sozialwissenschaften nach der Studienordnung 2014:

(gilt für alle ab dem Wintersemester 2014/2015 Eingeschriebenen)

  • Download: Empfohlener Studienverlaufsplan nach der Studienordnung Master Sozialwissenschaften 2014.
  • Übersicht über die Leistungen im MA (2014) zum Ausfüllen

Eine inhaltliche Beschreibung der verschiedenen Module erfolgt in der Studienordnung 2014 des MA Sozialwissenschaften.