WICHTIG: für alle vorläufig immatrikulierte Master Studierende
Um über das Wintersemester hinaus im Master eingeschrieben zu bleiben, müssen vorläufig immatrikulierte Master-Studierende ihre Bachelor-Zeugnisse bis spätestens 14.02. beim Zulassungsbüro einreichen. Wer das nicht schafft, wird gebeten, sich mit dem Zulassungsbüro in Verbindung zu setzen.