Magisternebenfach Politikwissenschaft
In das Magister-Nebenfach Politikwissenschaft wird nicht mehr immatrikuliert.
Magister-Nebenfach "Politikwissenschaft"
- In das Magister-Nebenfach Politikwissenschaft wird nicht mehr
immatrikuliert!
-
Die Studien- und Prüfungsordnung von 1992 ist mit Ende des Sommersemesters 2002 außer Kraft getreten. Ab sofort kann nur noch nach der Studien- und Prüfungsordnung von 1999 studiert werden.
Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsbestimmungen und Studienordnungen ein Magisterstudium mit Soziologie als NF oder Politikwissenschaft als NF aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung bzw. die Magisterprüfung auf der Grundlage der vorläufigen Ordnungen von 1992 ablegen, wenn der Erwerb der Leistungsnachweise vor dem 30. September 2002 erfolgt ist. Mit nach diesem Zeitpunkt erworbenen Leistungsnachweisen kann die Zwischenprüfung bzw. Magisterprüfung grundsätzlich nur nach den Fachspezifischen Prüfungsbestimmungen und Studienordnungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Politikwissenschaft bzw. Soziologie als Nebenfach vom 30. Juli 1999 abgelegt werden. (Beschluß Prüfungsausschuß vom 30. Oktober 2001)
Strukturmodell Magisternebenfach Politikwissenschaft
(In der letzten Spalte ist angegeben, welche Veranstaltungen zum jeweiligen Lehrgebiet besucht werden können, dabei sind entsprechend der Gliederung des KVV nur die Bezeichnungen der Lehrgebiete angegeben)
Grundstudium (20 SWS, 2 LN)
Lehrgebiete | Stundenumfang | Geforderte Leistung | Zuordnung im KVV |
---|---|---|---|
(obligatorisch) A Grundzüge der Politikwissenschaft
|
8 SWS |
1 LN |
B 1.b B 2.b B 3.b B 4.b |
(wahlobligatorisch) B Methoden empirischer Sozialforschung und C Politikwissenschaftliche Teilgebiete
|
6 SWS (2 SWS empfohlen) (4 SWS empfohlen) |
1 LN |
C D2 |
4 SWS werden frei aus dem gesamten politikwissenschaftlichen Lehrangebot gewählt und 2 SWS können fachübergreifend gewählt werden.
Die Zwischenprüfung umfasst eine mündliche Prüfung (30 Minuten) aus den Gebieten A oder C oder eine Klausur (4 Zeitstunden) aus den Gebieten A oder C (vgl. §4).
Hauptstudium (20 SWS, 2 LN)
Lehrgebiete | Stundenumfang | Geforderte Leistung | Zuordnung im KVV |
---|---|---|---|
A Politikwissenschaftlicher Schwerpunkt
|
12 SWS müssen in einem Schwerpunkt belegt werden |
1 LN |
Wahlobl. SP
|
B Ein anderer (nicht unter A gewählter Studienschwerpunkt |
6 SWS |
1 LN |
Wahlobl. SP 6 - 9 |
Darüberhinaus sind 2 SWS frei wählbar aus anderen Fächern.
Die Magisterprüfung umfasst eine mündliche Prüfung (30 Minuten) zum Stoff des ausgewählten Studienschwerpunktes.