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Regeln zur Begrenzung der Teilnehmer*innenzahlen in AGNES



Der Institutsrat hat Regeln zur Begrenzung der Teilnehmer*innenzahlen in AGNES und zum Umgang mit Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen über AGNES beschlossen.

 

Die Begrenzung der Teilnehmer*innenzahlen in den Lehrveranstaltungen und die Vergabe der Plätze orientieren sich an folgenden Prinzipien:
  • Für die Grundkurse in den Grundlagenmodulen und EDV-Übungen wird die Teilnehmer*innenzahl auf 25 begrenzt, es werden ausreichend Kurse angeboten.
  •  In allen anderen Kurses richtet sich die Begrenzung jeweils nach der Raumgröße (+10).
  • Die KLS ist darauf bedacht das Lehrangebot so zu konzipieren, dass für alle Veranstaltungstypen ein ausreichendes Angebot existiert, kann aber nicht immer antizipieren, welche Inhalte besonders beliebt sind.
  • In speziellen Fällen (z.B. BGSS-Kurse, Vertiefungsseminaren, Projektseminaren) kann die Zahl auch durch die Lehrenden aus inhaltlichen Gründen begrenzt werden. Dies ist jedoch bereits bei der Lehrplanung zu vermerken und bedarf der Zustimmung durch die KLS und den Institutsrat.
  • Die Fristen zu Anmeldung in AGNES sind zentral gesetzt (erste Frist jeweils bis Ende der letzten Woche vor Beginn der Vorlesungszeit, Nachfrist bis zum Ende der ersten Woche der Vorlesungszeit). Durch AGNES (Teilmodul GABI) wird jeweils zum Ende der Frist eine automatische Platzvergabe durchgeführt (die bestimmten Kriterien folgt, z.B. Kernfach, Zweitfach, Härtefalle). Die Lehrenden sowie die Studierenden werden über die Platzvergabe Ergebnis informiert. Das AGNES-Team bittet darum, keine Zulassungen per Hand in Agnes vorzunehmen.

 

Für die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen und die Festlegung der endgültigen Teilnehmer*innenlisten gelten weiter folgende Regeln:
  • Die Anmeldung in AGNES wird als verpflichtend betrachtet.

  • Wenn man sich entschieden hat, den Kurs nicht zu besuchen, sollte eine Abmeldung in AGNES erfolgen, damit die Lehrenden die freigewordenen Plätze vergeben können. 
  • Studierende, die aus zwingenden Gründen in den ersten beiden Studienwochen nicht teilnehmen können, informieren die jeweiligen Lehrenden.
  • Die Lehrenden sollten sich daran gebunden sehen, die über die Platzvergabe zugelassenen Studierenden auch tatsächlich in die Kurse aufzunehmen. Bei der Vergabe der Restplätze haben die Studierenden der Sozialwissenschaften, internationale Gaststudierende und Studierende mit besonderen Belastungen (z.B. Familienverpflichtungen auch über die formalen „Härtefälle“ hinaus) Vorrang.
  • BA-Studierende dürfen nicht in MA-Kurse zugelassen werden.
  • Spätestens in der dritten Studienwoche sollten die Lehrenden über eine verbindliche Teilnehmer*innenliste verfügen.
  • Die Definition weitergehender Zulassungsvoraussetzungen (z.B. inhaltliche Voraussetzungen) ist nicht legitim. Falls dies aus inhaltlichen Gründen erforderlich ist, muss vorab (bereits bei der Lehrplanung) ein Abstimmung in der Kommission Lehre und Studium erfolgen und die speziellen Zugangsvoraussetzungen müssen in AGNES vermerkt werden.
Beschluss des Institutsrats vom 2.12.2015