
Fristen und Termine
A. Vorlesungszeit Wintersemester 2020/21
Vorlesungszeit: 02.11.2020 -27.02.2021
B. Kurseinschreibung auf AGNES
Die Kurseinschreibung ist nur eine formale Einschreibung auf der Teilnehmerliste, sie ist KEINE prüfungsrelevante Anmeldung!
C. Prüfungsanmeldung und -termine
Unter folgendem Link findet sich ein Dokument, in welchem alle möglichen Prüfungstermine für jegliche Studiengänge und Studienordnungen angegeben werden.
Prüfungstermine und Anmeldefristen für das Sommersemester 2020
Liste der Prüfungsberechtigten
Hinweis: Die Anmeldung der Abschlussarbeit kann jederzeit erfolgen, sobald alle, die für die jeweilige Studienordnung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
D. Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2020/21 wurden aufgrund der Corona-Situation verändert. Aktuelle Informationen sind auf der zentralen HU-Seite zu finden.
1. Für BA Sozialwissenschaften
Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme in Bachelor Sozialwissenschaften ist vom 01.06. bis 15.07. des jeweiligen Jahres. Zu den formalen Fragen bitte die Hauptseite der Humboldt-Universität lesen.2. Für MA Sozialwissenschaften
Die Bewerbungsfrist für den Master zum Wintersemester ist regulär vom 1.5. bis 31.5. eines Jahres. Die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2020/21 wurden aufgrund der Corona-Situation verändert. Aktuelle Informationen sind auf der zentralen HU-Seite zu finden.
Für eine Aufnahme in den Master zum Sommersemester ist die Bewerbungsfrist vom 01.12. bis 15.01.
Bewerbungsfristen für andere Masterprogramme können bei den jeweiligen Studiengängen nachgelesen werden.
BA-Studierende, die sich für den Master of Arts Sozialwissenschaften bewerben möchten und noch kein BA-Zeugnis haben, können sich auch bewerben, wenn nachgewiesen werden kann, dass nicht mehr als 30 Leistungspunkte oder äquivalent zum erfolgreichen Stdienabschluss fehlen.
Soweit noch nicht alle erworbenen Studienleistungen und prüfungen auf den zum Nachweis eingereichten Dokumenten ausgewiesen werden können, gilt der Nachweis als erbracht, wenn die ausstellende Einrichtung auf diesem bestätigt, dass nicht mehr als 30 Leistungspunkte oder äquivalent zum erfolgreichen Studienabschluss fehlen.
3. Für die internationalen Masterstudiengänge
Master Research Training Program (MA RTP)