Wechsel der Studienordnungen und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Anerkennung von Studien und Prüfungsleistungen:
Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Fächern oder an anderen Universitäten erbracht wurden, können für das Studium in Studiengängen des Instituts für Sozialwissenschaften anerkannt werden, wenn diese thematisch in die hier angebotenen Module passen und die Leistungsanforderungen äquivalent sind.
Das betrifft insbesondere die Anerkennung von Leistungen
- beim Wechsel von einer anderen Universität und/oder einem anderen Studiengang in ein höheres Fachsemester
- aus dem Auslandsstudium
- von Leistungsnachweisen, die in Ausnahmefällen an anderen (Berliner) Universitäten erbracht wurden.
Prinzipiell gilt, dass nicht mehr als 50 % der Studien- und Prüfungsleistungen andersweitig erbracht und anerkannt werden können. Außerdem muss man mindestens 1 Fachsemester an der HU eingeschrieben gewesen sein, um sich zu den Abschlussprüfungen anmelden zu können. Wenn man in einen sozialwissenschaftlichen Studiengang an der HU eingeschrieben ist, kann man in der Regel keine Prüfungsleistungen an anderen Universitäten erbringen (Ausnahme Auslandsstudium).
Beim Wechsel von einem anderen Studiengang und/oder einer anderen Universität ist bereits bei der Bewerbung eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorzulegen. Das setzt voraus, dass mindestens 30 Studienpunkte erworben wurden und anrechnungsfähig sind. Die Prüfung erfolgt anhand der vorliegenden Leistungsnachweise oder Leistungsübersichten (Transcripts). Eine endgültige Anerkennung erfolgt, wenn man einen Studienplatz erhalten hat und eingeschrieben ist (also zu Beginn des Semesters der Studienaufnahme an der HU). Diese Anerkennung ist erst dann sinnvoll, wenn alle Leistungen aus dem vorangegangenen Studium auch nachweisbar sind (d.h. alle Leistungsnachweise oder die Leistungsübersicht vollständig vorliegen). Es erfolgt dann die Zuordnung zu den Modulen in den Studien- und Prüfungsordnungen des jeweiligen sozialwissenschaftlichen Studiengangs und die Anerkennung der Leistungen.
Im Falle des Auslandsstudiums und dem Besuch von Veranstaltungen an anderen Universitäten empfiehlt es sich, vor der Leistungserbringung nachzufragen, ob eine Anerkennung möglich ist. Studierende, die im Rahmen von Programmen (z.B. Erasmus) im Ausland studieren, sollten spätestens bei Aufnahme des Studiums ein „Learning Agreement“ vereinbaren (link Auslandsstudium/Formular).
Bestätigungen über anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen sind zeitnah nach erfolgter Anerkennung im Prüfungsamt vorzulegen, da diese im Prüfungsverwaltungssystem erfasst werden müssen.
Die Anerkennung erfolgt in der Regel durch Frau Prof. Lohr im Auftrag des Prüfungsausschusses. Die Anerkennung von Leistungen in den Methodenmodulen erfolgt durch Herr Professor Wegener und sollte bei der Anerkennung der anderen Leistungen bei Frau Lohr bereits vorliegen. Anerkennungen im Modul Berufsbezogene Zusatzqualifikationen (Praktika und Kurse) übernimmt Frau Dr. Klinzing (nicht beim Wechsel von anderen Universitäten).
In Zweifelsfällen und bei Einsprüchen seitens der Studierenden obliegt die Entscheidung dem Prüfungsausschuss.
Wechsel von alter zu neuer Studien- und Prüfungsordnung:
Im Wintersemester 2011/12 treten neue Studien- und Prüfungsordnungen für den Bachelor und Master in Sozialwissenschaften in Kraft. In diesen Ordnungen heißt es in §11, Absatz 3:
Für Studierende, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Prüfungsordnung aufgenommen haben, gilt die Prüfungsordnung vom 02. Oktober 2006 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 55/2006) bis zum Ende des Sommersemesters 2015 fort. Alternativ können sie diese Prüfungsordnung inklusive der zugehörigen Studienordnung wählen. Die Wahl muss per schriftlichem Antrag Frau Lohr vorgelegt werden und wird anschließend an das Prüfungsbüro weitergeleitet. Der Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung ist unwiderruflich. Mit Ablauf des Sommersemesters 2015 tritt die Prüfungsordnung vom 02. Oktober 2006 außer Kraft. Nach Außer-Kraft-Treten der Prüfungsordnung vom 02. Oktober 2006 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 55/2006) bestehen Prüfungsansprüche fort. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Der Prüfungsausschuss kann nach dieser Maßgabe über Abweichungen von dieser Ordnung beschließen.
Für Studierende, die in die StPO von 2011 wechseln möchten gilt folgendes Verfahren:
- Ein schriftlicher Antrag (siehe Formular) und eine aktuelle Leistungsübersicht aus AGNES und den ggf. dort noch nicht verbuchten Leistungsnachweisen und Bescheinigungen über Modulabschlussprüfungen müssen bei Frau Lohr eingereicht werden.
- Entsprechend der vom Prüfungsausschuss festgelegten Anerkennungsregeln (Beschluss vom 13.09.2011, siehe Anlagen) erfolgt durch die Studienfachberatung ein Übertrag oder die Anerkennung der bisher erbrachten Studienleistungen. Diese wird dokumentiert und dem Prüfungsbüro übergeben.
- Das Prüfungsbüro übernimmt die Umbuchung der Leistungen.
- Einsprüche gegen eine Anerkennung oder Nichtanerkennung sind schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss geltend zu machen.
Es wird empfohlen, den Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung vor Antragstellung genau zu überdenken und ggf. zuvor eine Beratung in Anspruch zu nehmen, da der Wechsel unwiderruflich ist.
Anbei findet Ihr wichtige Dokumente für einen Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung:
Das Formular zum Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung als PDF