Fristen und Termine
A. Vorlesungszeit Sommersemester 2012
Vorlesungszeit: 15.10.2012 - 15.02.2013.
Vorlesungsfrei: ---
Akademische Ferien: 24.12.2012 - 05.01.2013
Rückmeldefrist für das SS 2013: 01.01. – 16.02.2013
(Vorlesungszeit im SS 2013: 10.04.2013 - 14.07.2013)
B. Kurseinschreibung auf AGNES
Die Kurseinschreibung über AGNES findet vom 09.04.2012 bis 20.04.2012 statt.!!! Die Kurseinschreibung ist nur eine formale Einschreibung auf der Teilnehmerliste, sie ist KEINE prüfungsrelevante Anmeldung!!!
C. Prüfungsanmeldung und -termine
Unter folgendem Link findet sich ein Dokument, in welchem alle möglichen Prüfungstermine für jegliche Studiengänge und Studienordnungen angegeben werden.Prüfungstermine im SS 2012
Die Termine für die Wiederholungsprüfungen aus dem WS 2011/12 finden sich hier:
Prüfungstermine und Prüfungsanmeldefristen im WS 2011/12
Hinweis: Die Anmeldung der Abschlussarbeit kann jederzeit erfolgen, sobald alle Studienleistungen erbracht wurden und nachweisbar sind.
BA-Studierende, die sich für den Master of Arts Sozialwissenschaften bewerben möchten und noch kein BA-Zeugnis haben, können sich auch bewerben, wenn nicht mehr als 30 Leistungspunkte zum erfolgreichen Studienabschluss fehlen. Zur Bewerbung wird ein Nachweis dessen gefordert. Dieser wird durch das Prüfungsamt Sozialwissenschaften ausgestellt.
D. Bewerbungsfristen
1. Für BA Sozialwissenschaften
Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme in Bachelor Sozialwissenschaften ist vom 15.06. bis 15.07. des jeweiligen Jahres. Zu den formalen Fragen bitte die Hauptseite der Humboldt-Universität lesen.2. Für MA Sozialwissenschaften
Die Bewerbungsfrist für den Master zum Wintersemester ist vom 1.5. bis 31.5. eines Jahres.
Für eine Aufnahme in den Master zum Sommersemester ist die Bewerbungsfrist vom 01.12. bis 15.01.
Bewerbungsfristen für andere Masterprogramme können bei den jeweiligen Studiengängen nachgelesen werden.
BA-Studierende, die sich für den Master of Arts Sozialwissenschaften bewerben möchten und noch kein BA-Zeugnis haben, können sich auch bewerben, wenn nachgewiesen werden kann, dass nicht mehr als 30 Leistungspunkte oder äquivalent zum erfolgreichen Stdienabschluss fehlen.
Soweit noch nicht alle erworbenen Studienleistungen und prüfungen auf den zum Nachweis eingereichten Dokumenten ausgewiesen werden können, gilt der Nachweis als erbracht, wenn die ausstellende Einrichtung auf diesem bestätigt, dass nicht mehr als 30 Leistungspunkte oder äquivalent zum erfolgreichen Studienabschluss fehlen.